Das ist wohl der Alptraum eines jeden Reisenden und Fluggastes:
Streik – Verspätung – Ausfall
Ihre Rechte als Fluggast!
Die Airline hat mehrere Stunden Verspätung; mitunter wird der Flug – zum Beispiel wegen technischer Defekte oder Vereisung im Winter – sogar komplett gestrichen. Anschlussflüge werden verpasst und dann macht sich echter Frust breit.
Das sind Ihre Rechte
Ihr Flug ist verspätet? Dann haben Sie während der Wartezeit Ansprüche auf eine angemessene Betreuungsleistung. Ihre Rechte als Passagier sind in der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union klar geregelt.
Dazu gehören kostenlose Erfrischungen und Snacks oder auch die Unterbringung im Hotel. Und sobald Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, können Sie grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz für die Flugverspätung geltend machen – und zwar bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Bei „außergewöhnlichen Umständen“ muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung bezahlen. Diese liegen vor, wenn die Fluggesellschaft nachweislich nicht für die Verspätung verantwortlich ist, zum Beispiel bei einem Streik oder schlechten Wetterbedingungen.
Flugverspätung:
So berechnet sich Ihre Entschädigung
Liegt die Verantwortung für die Verspätung bei der Airline, haben Sie als Fluggast ein Recht auf Schadensersatz. Die Höhe Ihrer Erstattung ist unabhängig vom Flugpreis und berechnet sich allein aus der Flugstrecke:
Flugziele innerhalb der EU
- 250 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug bis zu 1.500 km
- 400 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug von mehr als 1.500 km
Flugziele außerhalb der EU
- 250 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug bis zu 1.500 km
- 400 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug von mehr als 1.500 km bis zu 3.500 km
- 600 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug von mehr als 3.500 km
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