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Mit den Reise-Rücktrittskosten-Versicherungen der HanseMerkur sichern Sie Ihre gebuchte Reise für den Fall der Fälle ab – und das weltweit.

Falls Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht wie geplant antreten können, erstatten wir die folgenden Kosten:
– Rücktritts- bzw. Stornokosten
– zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten
– Der Versicherungsschutz gilt in den folgenden Fällen:
– Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
– Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt, Jobverlust und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
– Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
– Wiederholungsprüfung für Schüler und Studenten fällt in die versicherte Reisezeit
– Impfunverträglichkeit
– Schwangerschaft
– erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

Die integrierte Urlaubsgarantie der HanseMerkur ergänzt Ihren Schutz nochmals. Wir ersetzen Ihnen im versicherten Fall:

– den gesamten Reisepreis, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden muss, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen
– die nicht in Anspruch genommenen Leistungen, wenn die Reise später abgebrochen werden muss
– Mehrkosten bis 5.000,- EUR bei verspäteter Rückreise aufgrund von Elementarereignissen, die eine planmäßige Rückreise verhindern
– Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2500,00 EUR
– Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
– anteilige Erstattung der Reiseleistung bei Unterbrechung der Reise

Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung der HanseMerkur treffen Sie eine umfangreiche Vorsorge, damit es Ihnen im Krankheitsfall schnell besser geht.
Unsere Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet zum Beispiel die im Ausland anfallenden Kosten für:
– medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung
– Krankentransporte zur stationären Behandlung ins Krankenhaus sowie medizinisch sinnvolle und ärztlich angeordnete Rücktransporte nach Hause
– Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
– notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis zu 50.000 EUR
– Bestattungs- oder Überführungskosten im Todesfall