Das ist wohl der Alptraum eines jeden Reisenden und Fluggastes:
Streik – Verspätung – Ausfall
Ihre Rechte als Fluggast!
Ärger am Flughafen – Streik, Verspätung oder gar Ausfall des Fluges, wer kennt das nicht oder hat davon in den Medien gehört und hofft doch insgeheim, das „der Kelch an einem vorbei geht“!
Die Airline hat mehrere Stunden Verspätung; mitunter wird der Flug – zum Beispiel wegen technischer Defekte oder Vereisung im Winter – sogar komplett gestrichen. Anschlussflüge werden verpasst und dann macht sich echter Frust breit. Wichtig zu wissen: Streit mit dem Flughafen-Personal führt zu nichts, jedoch sollte man prüfen, ob nicht die Fluggesellschaft für die verursachten Unanehmlichkeiten finanziell gerade stehen und Ausgleichszahlungen entrichten muss.
Flugverspätung:
So berechnet sich Ihre Entschädigung
Liegt die Verantwortung für die Verspätung bei der Airline, haben Sie als Fluggast ein Recht auf Schadensersatz. Die Höhe Ihrer Erstattung ist unabhängig vom Flugpreis und berechnet sich allein aus der Flugstrecke:
Flugziele innerhalb der EU
250 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug bis zu 1.500 km
400 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug von mehr als 1.500 km
Flugziele außerhalb der EU
250 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug bis zu 1.500 km
400 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug von mehr als 1.500 km bis zu 3.500 km
600 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug von mehr als 3.500 km
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So berechnet sich Ihre Entschädigung
Liegt die Verantwortung für die Verspätung bei der Airline, haben Sie als Fluggast ein Recht auf Schadensersatz. Die Höhe Ihrer Erstattung ist unabhängig vom Flugpreis und berechnet sich allein aus der Flugstrecke:
Flugziele innerhalb der EU
250 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug bis zu 1.500 km
400 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug von mehr als 1.500 km
Flugziele außerhalb der EU
250 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug bis zu 1.500 km
400 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug von mehr als 1.500 km bis zu 3.500 km
600 Euro Entschädigung bei einem verspäteten Flug von mehr als 3.500 km